Es gibt da so ein Gesetz – §3 BauKG – ja, wird nicht von allen umgesetzt, wäre aber Gesetz. Da es aber für uns ein ganz wichtiger Punkt in unserer Baustellengeschichte ist, leisten wir natürlich gerne Folge 🙂
Sinngemäß steht im Gesetz: Jeder Bauherr + Bauherrin (egal ob privat oder nicht) braucht einen Koordinator, wenn auf der Baustelle gleichzeitig oder aufeinanderfolgend Arbeitnehmer mehrerer Arbeitgeber sind.
Also:
√ Bauherr/in
√ gleichzeitig mehrere Firmen – (dachte zwar das überschneidet sich nicht, aber ich habe mich ja so getäuscht! Am Montag beim Betonieren waren 3 Firmen auf einmal da!
Und was ist der Unterschied nach dem ersten Besuch unseres Baukoordinators 🙂
Wir haben uns mit der Firma KLINGER BAUMANAGEMENT in Verbindung gesetzt und sie beauftragt, für uns die Baustellenkoordination zu übernehmen.
Und wie mit allen andern unserer Entscheidungen bin ich auch hier sehr zufrieden und glücklich mit unserer getroffenen Wahl. Ein toller Ansprechpartner!
Beim ersten Besuch wäre ich ja sehr nervös gewesen, aber ich war ja gar nicht da 😉
Also war ich (sicherheitshalber) beim ersten miterlebten Besuch etwas nervös. War aber total unbegründet.
Bin schon gespannt, was er beim nächsten Besuch sagt 🙂 Zwischenwände stehen … es läuft voran.