♂️ Abgaben, Abgaben, Abgaben

Ein wichtiger Brocken, den wir auch langsam ins Auge fassen müssen sind die Abgaben (& Gebühren & Tarife), die auf uns zukommen können und manche auch werden. Nicht jene im Rahmen des Kaufes, da weisen alle brav drauf hin (Banken, Grundbuch, Notar).
Sondern die, die uns jedes Jahr auf’s Neue begegnen werden. Oder plötzlich irgendwann auftauchen, weil sich eine Kleinigkeit ändert oder ein neues Gesetz beschlossen wird.

Was haben wir denn da so? Und was sind die Schwierigkeiten?

Über unseren 4Kanter gibt es keinen Bauakt – wo wir sehen könnten, was, wann, wo, wie schon berücksichtigt wurde. Ich hoffe es kommt da keine große Nachverrechnung/Neu-berechnung auf uns zu – und wenn, will ich sie doch berücksichtigt wissen.

Und was ich vermisse ist die Transparenz. Von uns Bürgern wird sie gefordert, bei den gebotenen Dienstleistungen vermisse ich sie aber. Vielleicht weiß ich auch nur nicht, wo ich nachsehen muss…

Wasseranschlussabgabe:
Müssen wir die bezahlen? Oder wurde die nicht schon entrichtet? Wenn sie schon entrichtet wurde, für wie viele m² ?
Die Wasseranschlussabgabe berechnet sich wie die Kanaleinmündungsabgabe, ABER (sonst wäre es ja zu leicht und ich könnte dieselbe Formel nehmen) alle auf der Liegenschaft befindlichen Gebäude und -teile zählen zur Ermittlung.
Geschätzte Kosten: 8.600,- einmalig – ein Riesenbrocken, den wir noch klären müssen…

Müllgebühr („Entsorgungsdienstleistungen“):
Preise für Haushalte sind von den Gegebenheiten an der Liegenschaft abhängig.
Kontaktieren Sie uns daher in diesen Fällen am besten unter Tel…
Ich hasse telefonieren. Werde ich an Frau Rotfuchs delegieren.

Grundsteuer:
Da gibt es zuerst einen Bescheid vom Finanzamt mit einem Einheitswert. Aus diesem berechnet die Gemeinde dann die Grundsteuer. Den Bescheid bekommen wir erst nach dem Kauf :-/
Auf einen bestehenden können wir nicht zugreifen, da es ja bisher unter landwirtschaftliche Flächen fällt…

Diese Abgabe und Gebühr sparen wir uns zumindest vorläufig:

Kanaleinmündungsabgabe:
Einmalige Anschlussgebühr – der 4Kanter hängt an einer genehmigten Senkgrube. Die Genehmigung ist aber nur solange gültig, solange wir einen landwirtschaftlichen Betrieb in unserem Siedlungsgebiet haben, der seine Gülle mit unserem Schmutzwasser verdünnt und als Dünger ausbringt – und solange sich das aktuelle Gesetz sich dazu nicht ändert.
Die Berechnung ist ziemlich konkret, die Hausgröße wird aber erst erhoben – die Abgabe kann ich halt nur mal so hinschätzen (zwar ziemlich genau, ich weiß ja wie groß unser Hof ist, über Gebäudeteile muss man möglicherweise diskutieren). Aussage: „Dies macht eine Erhebung vor Ort und eventuell eine Begehung erforderlich.“ Wenigsten kann man den von der Gemeinde festgesetzten Einheitssatz online nachlesen.
Geschätzte Kosten: 3.200,- (wenn ich mich nicht verrechnet habe)

Kanalbenützungsgebühr:
Jährliche Gebühr – Berechnung nach der angeschlossenen Geschossfläche, multipliziert mit dem Einheitssatz für Schmutzwasser. Die Gebäudeteile kommen auch hier wieder vor…
Geschätzte Kosten: 1.400,- jährlich (wenn ich mich auch hier nicht verrechnet habe)

 

Bildquelle: Wien, Bildarchiv der Österreichischen Nationalbibliothek. Eingescannt aus: Alois Niederstätter: Das Jahrhundert der Mitte. Österreichische Geschichte 1400 – 1522. Wien 1996 (public)

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